Spenden

Unterstützen Sie uns mit einer Spende

Das Leben bietet Chancen – die Hildegard Lagrenne Stiftung hilft Menschen mit Romno- Hintergrund, sie zu ergreifen!

Schul- und Berufsausbildung bereichern nicht nur Leben und individuellen Horizont: Sie sind zudem wichtige Voraussetzungen für gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Teilhabe an der Gesellschaft. Ein erfolgreicher Abschluss hängt auch von individueller Förderung ab. Deshalb unterstützt die Hildegard Lagrenne Stiftung nicht nur benachteiligten Menschen mit Romno-Hintergrund auf ihrem Schul- und Ausbildungsweg, sondern deckt auch oftmals unbewusste Diskriminierungsstrukturen in Schulen und Ausbildungsstätten auf.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Hildegard Lagrenne Stiftung zu stärken, damit sie auch weiterhin sowohl nachhaltig als auch flexibel ihrem Zweck der Bildungsförderung nachgehen kann: durch eine Zustiftung, durch Spenden, durch Erbschaft und Schenkung. Unterstützen können sowohl Privatperson als auch als Unternehmen. In jedem Falle kommt Ihre Hilfe dort an, wo sie gebraucht wird und sinnvoll wirkt!

Wir freuen uns auch über Spenden von kleinen Beträgen. Als Stifter*in oder Spender*in der Hildegard Lagrenne Stiftung investieren Sie in die Zukunft von Menschen und damit in unsere Gesellschaft.

Wir freuen uns, wenn Sie uns persönlich kontaktieren, um gemeinsam eine Ihren Absichten entsprechende Fördermöglichkeit zu finden. info@lagrenne-stiftung.de

Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag: Sie unterstützen Bildungsprojekte und tätigen damit eine Investitionen in die Zukunft einzelner Menschen und unserer Gesellschaft!

Sie haben dabei die Möglichkeit zu einer Einzel- wie zu einer Dauerspende. Aber auch Feste wie ein Geburtstag, Jubiläum oder Konzerte geben Anlass zu feiern und damit zu helfen. Nutzen Sie die Gelegenheiten und bitten Sie um Spenden statt Geschenke – auch ihre Gäste werden sich freuen: Spenden an unsere gemeinnützige Stiftung sind bis zu 20 Prozent der Jahreseinkünfte abzugsfähig.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Vielleicht wird dann jemand nicht berücksichtigt, der Ihnen besonders am Herzen liegt. In einem Testament können Sie auch eine gemeinnützige Organisation wie die Hildegard Lagrenne Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen.

Zudem besteht die Möglichkeit einer Schenkung zu Lebzeiten. Eine gemeinnützige Organisation ist von der Schenkungssteuer befreit; bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.

Schaffen Sie etwas Dauerhaftes: Zustiftungen in den Vermögensstock der Hildegard Lagrenne Stiftung gehen als nicht zweckgebundene Zuwendungen in das allgemeine Stiftungsvermögen ein. Dadurch erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann dank Ihrer Zustiftung jedes Jahr mehr in zukunftsgerichtete Projekte investieren.

Bei Zuwendungen in den Vermögensstock besteht ein erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug.

SPENDENKONTO

Kontoinhaber: Hildegard Lagrenne Stiftung

Bank: Weberbank

IBAN: DE09 101 201 00 100 407 7802

BIC: WELADED1WBB

Gerne senden wir Ihnen eine Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung zu.

Bitte nennen Sie Ihren: Vor- und Zuname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort auf dem Überweisungsträger.

Zu Jahresbeginn bekommen Sie von uns die Spendenquittung über Ihre Zuwendung im Vorjahr, für die Sie noch keine Einzelspendenbestätigung erhalten haben.

Bitte informieren Sie uns, falls sich Ihre Adresse geändert hat.